Verblindung

Geheimhaltung der Gruppenzuordnung (Therapie oder Kontrolle) vor Patient*innen, Studienpersonal oder den auswertenden Personen, die an einer Studie teilnehmen.

Dies soll verhindern, dass durch das Wissen um die Gruppenzugehörigkeit die Therapieantwort der Patient*innen, das Verhalten der Ärzte/Ärztinnen oder die Bewertung der Ergebnisse beeinflusst wird.

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